Nach dem Freitod einer Transfrau in einem Hamburger Männergefängnis fordern die queerpolitischen Sprecher der SPD und FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg bessere Haftbedingungen für trans* und inter* Personen auch im Südwesten. Mit einem gemeinsamen Antrag hatten die Abgeordneten Wahl und Trauschel jüngst die Haftbedingungen transidenter Strafgefangener in Baden-Württemberg beleuchtet [Antwort im Anhang dieser E-Mail] und dabei festgestellt, dass diese auch in Baden-Württemberg stark verbesserungswürdig sind.
In ihrer Beantwortung macht die Landesregierung deutlich, dass sie bei transidenten Personen nicht automatisch das angegebene Geschlecht akzeptiert. Selbst wenn bereits eine Personenstandsänderung erfolgt ist, also dass das angenommene Geschlecht in den offiziellen Papieren steht, wird immer noch eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Bei dieser Prüfung findet ein Abgleich statt, ob das – mittlerweile im Pass stehende Geschlecht – auch der Identität entspräche. Erst danach erfolgt eine Entscheidung, ob die inhaftierte Person in einem Frauen- oder Männergefängnis untergebracht wird.
Alena Trauschel, Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion für LSBTTIQ: „Der Staat hat bei inhaftierten Menschen – wie bei allen anderen Menschen – das rechtlich anerkannte Geschlecht zu akzeptieren. Wer als Frau oder Mann ins Gefängnis kommt, muss so behandelt werden, wie die Person sich definiert. Da müssen zunächst Stereotypen aufgebrochen werden, wenn Menschen im falschen Gefängnis sitzen.“
„Dies kann – wie nun in Hamburg geschehen – fatale Folgen haben“, ergänzt SPD-Sozialexperte Florian Wahl und fordert: „Transidente Menschen müssen gemäß dem von ihnen angegebenen Geschlecht im Strafvollzug untergebracht werden! Dass es im Jahr 2022 noch solche Überprüfungen gibt, finde ich erschreckend. Es tangiert massiv die Menschenwürde, wenn der Staat sogar das in seinen Papieren registrierte Geschlecht hinterfragt. Zumal sich die Frage stellt: Wie will man diese Überprüfung überhaupt durchführen? Zudem müssen transidente Menschen die Möglichkeit haben, dem Geschlecht adäquate Hygieneartikel und Kosmetika – im Zweifel auch außerhalb des Gefängnisses über die Gefängnisleitung – bestellen zu können. Es kann nicht sein, dass ein trans* Mann im Gefängnis keine Tampons zur Verfügung gestellt bekommt!“
Beide Abgeordnete fordern, transidente Menschen zukünftig allein gemäß dem von ihnen angegebenen Geschlecht im Strafvollzug unterzubringen. „Denn hier geht es um die Sicherheit und die Menschenwürde der Betroffenen und eine anständige Unterbringung gemäß ihrem rechtlich anerkannten Geschlecht“, so Trauschel und Wahl.
Zum Antrag Drucksache 17/1685: Umgang mit transidenten und intergeschlechtlichen Personen im Strafvollzug.