Zu ihrer heutigen Rede zur ersten Beratung des Gesetzesentwurfs der SPD-Fraktion „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg“ (Drucksache 17/2861) sagt die Sprecherin für berufliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:
„Sicherlich führt die Allgemeine Hochschulreife zu mehr Entscheidungsfreiheit für junge Menschen. Doch der Mensch fängt nicht erst beim Abitur an. ‚Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung‘ – so Artikel 11 unserer Landesverfassung. Doch das schließt mit ein, dass auch ein Abiturient sich nicht zwangsläufig für ein Studium entscheiden muss. Für viele ist gerade der Karriereweg über die berufliche Ausbildung der weitaus attraktivere Weg. Die Sichtbarkeit der beruflichen Ausbildung auch an Gymnasien tut daher dringend Not. Auch wenn wir Freien Demokraten eine gesetzliche Verankerung der beruflichen Bildung im Schulgesetz für absolut sinnvoll und notwendig halten, darf es aber nicht dabei bleiben. Es muss der Urknall eines Bewusstseins sein, welches sich dann in die gelebte Praxis ausdehnt. Nur dann wird in der Gesellschaft auch langfristig ankommen, dass Ausbildung und Studium gleichermaßen tolle berufliche Perspektiven bieten.“
Die ganze Rede finden Sie hier auf YouTube.